ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZUR NUTZUNG VON seatrac

  1. Geltungsbereich
    1. Die Seatrac GmbH (im Folgenden: „Seatrac“) betreibt unter der Internetadresse www.seatrac.de eine Plattform, die der Kunde zur digitalen Verwaltung und Kontrolle seiner Sitz- und Lernplätze in seiner Bibliothek nutzen kann. Die Rechtsbeziehungen zwischen Seatrac und dem Kunden richten sich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Seatrac hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
    2. Das Angebot zur Nutzung der Plattform zur Verwaltung und Kontrolle richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
  2. Vertragsgegenstand

SEATRAC stellt dem Kunden nach Maßgabe des Vertrages während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit zur Verfügung, über die Plattform Sitz- und Lernplätze in seiner Bibliothek digital zu verwalten. Hierzu kann der Kunde seinen Studenten und sonstigen Bibliotheksnutzern („Nutzer“) erlauben, Sitzplätze in der Bibliothek für bestimmte Tage und Uhrzeiten zu reservieren.

Hierzu muss sich der Nutzer zunächst auf der Plattform im geschützten Bereich des Kunden registrieren. Die Reservierung erfolgt sodann entweder über das Internet durch Nutzung der Webapplikation von SEATRAC oder durch Nutzung der zuvor installierten SEATRAC-App. Durch die Auswahl und Reservierung eines Sitzplatzes durch einen Nutzer kommt ausschließlich zwischen diesem Nutzer und dem Kunden ein Vertragsverhältnis zustande. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Kunden bestimmt sich nach den vom Kunden gemachten Vorgaben.

  1. Einrichtung des Kundenbereichs
    1. Nach Vertragsschluss richtet Seatrac für den Kunden einen geschützten Bereich ein. Benutzername und Passwort für den geschützten Bereich werden dem Kunden per E-Mail zugesandt, die er im Anschluss ändern sollte.
    2. Im geschützten Bereich kann der Kunde seine Sitzplätze und Nutzer-Accounts verwalten.
  2. Nutzungsrecht und geistiges Eigentum
    1. Mit Zahlung der vertraglich geschuldeten Gebühren gewährt Seatrac dem Kunden und seinen Nutzern für die Laufzeit des Vertrages ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites Recht zur Nutzung der Plattform zum Zwecke der Verwaltung der Bibliotheksplätze des Kunden gemäß den Bestimmungen des Vertrages. Dies umfasst das zeitweise, vollständige oder teilweise Kopieren durch Laden, Anzeigen und Ausführen der Plattform-Dienste zum Zwecke ihrer Ausführung, einschließlich der Beobachtung, Analyse und Prüfung.
    2. Seatrac bleibt alleiniger Eigentümer und Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an der Plattform, einschließlich der geistigen Eigentumsrechte an (a) zugrundeliegenden Software-Programmen, Systemen, Datenbanken, Tools, Laufzeiten, Grafiken, Icons und Tonaufnahmen; (b) Marken, Logos, Firmenzeichen und Werktiteln von Seatrac; sowie (c) Tabellen und Grafiken innerhalb der zugrundeliegenden Software.
  3. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort für den geschützten Bereich vertraulich zu behandeln und sicherzustellen, dass sein Kunden-Account nur von den hierfür berechtigten Personen genutzt wird.
    2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Sitzplätze zu verwalten und seinen Nutzern Nutzer-Accounts einzurichten und wieder zu löschen. Für die missbräuchliche Nutzung der Nutzer-Accounts ist Seatrac nicht verantwortlich.
    3. Sofern Seatrac zu der Überzeugung gelangt, dass der Kunde die Plattform missbräuchlich nutzt, ist Seatrac berechtigt, einzelne Handlungen des Kunden zu unterbinden oder den Kunden gänzlich als Verwender der Plattform zu löschen.
  4. Verfügbarkeit und Änderung der Plattform
    1. Die Plattform ist von Montag bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr (MEZ) – jedoch unter Ausschluss von Wartungsarbeiten – verfügbar. Soweit möglich, wird Seatrac den Kunden online über geplante Wartungsarbeiten vorab informieren. Solche Wartungsarbeiten finden insbesondere in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr statt.
    2. Zudem ist Seatrac berechtigt, die Nutzung zeitweilig einzuschränken, wenn dies in Hinblick auf Sicherheit, Integrität oder zur Durchführung zwingender technischer Maßnahmen erforderlich ist und eine solche Beschränkung der verbesserten oder ordnungsgemäßen Erbringung der Leistungen dient.
  5. Vergütung
    1. Die Vergütung setzt sich aus einer ggf. anfallenden einmaligen Grundgebühr für das Setup und einer monatlichen Gebühr, die sich nach der Anzahl der verwalteten Bibliothekssitze bzw. der lizenzierten SEATRAC-Sitzplatzeinheiten berechnet. Eine Aufstockung oder Reduktion kann vom Kunden jederzeit in seinem Kundenportal vorgenommen werden. Diese wird zum Anfang des kommenden Monats wirksam.
    2. Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung jeweils zu Beginn der vereinbarten Abrechnungsperiode fällig und sind spätestens vierzehn (14) Tage ab dem Datum der Rechnung zahlbar. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zzgl. Umsatzsteuer und ohne Nachlass.
    3. Seatrac hat das Recht, den Zugriff des Kunden und/oder seiner Nutzer auf die Plattform-Dienste zu sperren, wenn (a) der Kunde mit vereinbarten Zahlungen für die Bereitstellung der Plattform in Verzug ist; und (b) der Kunde die ausstehende Zahlung nach einer erneuten Zahlungserinnerung nicht innerhalb einer darin gesetzten angemessenen Frist begleicht.
  6. Datenschutz
    1. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und etwaige im Zusammenhang mit diesem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
    2. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde selbst oder durch Seatrac personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes Seatrac von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er hat den Verstoß nicht zu vertreten. Weitere Ansprüche und Rechte von Seatrac wegen des Verstoßes bleiben unberührt.
    3. In Bezug auf die personenbezogenen Daten der Nutzer des Kunden ist Seatrac Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO) und verarbeitet – in dieser Eigenschaft – Nutzer-Daten im Auftrag des Kunden gemäß der Anlage AV. Als Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) ist und bleibt der Kunde für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Nutzer-Daten verantwortlich.
  7. Laufzeit, Kündigung, Beendigung
    1. Soweit nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag für unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
    2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vorbehaltlich § 112 Insolvenzordnung kann Seatrac diesen Vertrag insbesondere dann fristlos kündigen, wenn:
  • der Kunde mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist;
  • eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Zahlung der Vergütung oder die Erfüllung einer sonstigen wesentlichen Verbindlichkeit gegenüber Seatrac konkret gefährdet wird, insbesondere, wenn der Kunde seine Zahlungen/Belieferungen nicht nur vorübergehend einstellt, zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder in sein Vermögen die Zwangsvollstreckung betrieben wird;
  • der Kunde gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Mahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass Seatrac ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist;
  • Anforderungen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder einer Behörde ergeben, dass die Nutzung der Plattform nicht mehr in dieser Form angeboten werden kann.
    1. Nach Ablauf der Bereitstellung einer Testversion läuft der Vertrag automatisch weiter, es sei denn, der Kunde kündigt den Vertrag innerhalb einer Woche im Anschluss an das Ende des Testzeitraums. Der Testzeitraum wird nicht auf die Mindestvertragslaufzeit angerechnet.
    2. Alle Kündigungen haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen, damit sie wirksam sind.
    3. Im Falle einer Beendigung erlischt der Anspruch des Kunden auf Nutzung der Plattform. Seine Nutzer haben ebenfalls keinen Zugriff mehr auf die Plattform.
  1. Mängelansprüche
    1. Die Ansprüche des Kunden im Falle von Mängeln richten sich nach dem Gesetz, modifiziert durch die Bestimmungen dieser Ziffer 10 sowie der Ziffer 11 dieser AGB.
    2. Mängel der Plattform hat der Kunde Seatrac unverzüglich unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des Mangels, seiner Auswirkungen und möglicher Ursachen mitzuteilen. Die Mitteilung hat schriftlich (E-Mail ist ausreichend) über die auf der Plattform genannten Support-E-Mail zu erfolgen.
    3. Der Kunde wird Seatrac nach besten Kräften bei der Suche nach der Mangelursache unterstützen.
    4. Unerhebliche Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs gelten nicht als Mangel und begründen keine Mängelansprüche.
    5. Die Mangelbehebung kann nach Wahl von Seatrac insbesondere erfolgen durch
      1. Fehlerbeseitigung,
      2. Einspielung eines neuen Programmstandes,
      3. das Aufzeigen von Möglichkeiten, welche die Nutzung der Plattform allenfalls unerheblich beeinflussen und die Auswirkungen des Mangels vermeiden,
      4. Bereitstellung einer Umgehungslösung, welche die Nutzung der Plattform allenfalls unerheblich beeinflusst, oder
      5. Freistellen des Kunden von Lizenzgebühren für die Nutzung der jeweiligen Rechte gegenüber den Schutzrechtsinhabern (im Falle von Rechtsmängeln).
    6. Ein Minderungsrecht wegen Mängeln steht dem Kunden erst zu, wenn Seatrac den Mangel nicht binnen angemessener Frist, spätestens innerhalb von 30 Werktagen (Montag bis Freitag) ab der Mängelanzeige, beseitigt hat.
    7. Da die Plattform nicht beim Kunden aufgestellt ist oder sich bei ihm befindet, ist eine Ersatzvornahme in Bezug auf Mängel an dieser unmöglich und hiermit ausgeschlossen.
    8. Jegliche Verantwortung von Seatrac für die Funktionsfähigkeit von Telefonleitungen, des Internets, Intranets, bei Stromausfällen, bei Ausfällen von nicht im Einflussbereich von Seatrac stehenden Servern, bei Mängeln, die auf Dienste Dritter zurückzuführen sind, zu deren Leistungen sich Seatrac nicht vertraglich verpflichtet hat, und bei Mängeln aufgrund fehlerhafter Bedienung der Plattform sind ausgeschlossen; diese Umstände begründen keine Mängelansprüche des Kunden gegen Seatrac.
    9. Soweit sich nach einer von Seatrac veranlassten Prüfung herausstellt, dass ein Mangel nicht vorliegt, einschließlich Umständen gemäß Ziffer 10.8., und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können, ist Seatrac berechtigt, die bei ihr insoweit tatsächlich entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
    10. Seatrac wird den Kunden gegen alle berechtigten Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter, die von Dritten erhoben werden, verteidigen, freistellen und schadlos halten, vorausgesetzt (i) Seatrac kann die alleinige Kontrolle über die Verteidigung eines solchen Anspruchs und alle damit verbundenen Vergleichsverhandlungen übernehmen, (ii) der Kunde stellt die erforderlichen Informationen und Vollmachten zur Verfügung und (iii) der Kunde erkennt keine Ansprüche des Dritten an.
    11. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Kunden nur zu, soweit die Haftung von Seatrac nicht nach Maßgabe von Ziffer 11 dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziffer 10 geregelten Ansprüche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
    12. Vorbehaltlich der Ziffer 10.13. ist während einer kostenlosen Nutzung (Testversion) die Mängelhaftung ausgeschlossen. 
    13. Die Bestimmungen dieser Ziffer 10 lassen Ansprüche wegen Mängeln, die Seatrac arglistig verschwiegen hat, unberührt.
  2. Haftung von Seatrac
    1. Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, richtet sich die Schadensersatzhaftung von Seatrac nach dem Gesetz, modifiziert durch die folgenden Bestimmungen dieser Ziffer 11.
    2. Die verschuldensunabhängige Haftung von Seatrac für bei Abschluss dieses Vertrages bereits vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.
    3. Seatrac haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
    4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von Seatrac auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Seatrac haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
    5. Während einer kostenlosen Nutzung (Testversion) ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, Seatrac hat einen Mangel arglistig verschwiegen.
    6. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Seatrac.
    7. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden, für die die Haftung von Seatrac nach dieser Ziffer 11 beschränkt ist, in zwölf (12) Monaten gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  3. Geheimhaltung
    1. Die Parteien können vertrauliche Informationen nach Maßgabe des Vertrages untereinander offenlegen oder anderweitig zugänglich machen.
    2. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, darf eine Partei, die vertrauliche Informationen der anderen Partei erhält, diese Vertraulichen Informationen nur mit der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung (E-Mail ausreichend) der offenlegenden Partei an Nutzer und Dritte weitergeben, mit Ausnahme der eigenen Mitarbeiter, sofern und soweit diese Offenlegung zur Erfüllung der vertraglich festgelegten Zwecke notwendig ist und die vorgenannten Personen dazu verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit dem gleichen Maß an Vertraulichkeit wie in dieser Ziffer 12 festgelegt ist zu behandeln.
    3. Der Vertrag erlegt der empfangenden Partei keine Verpflichtung hinsichtlich vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei auf, bezüglich derer die empfangende Partei nachweisen kann, dass die entsprechenden Vertraulichen Informationen
      1. sich bereits vor deren Erhalt von der offenbarenden Partei im Besitz der empfangenden Partei befanden oder ihr bekannt waren, ohne dass eine Vertraulichkeitspflicht bestand;
      2. ohne Vertragsverstoß allgemein zugänglich sind oder werden;
      3. von der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden;
      4. von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt oder geschaffen wurden; oder
      5. aufgrund gerichtlicher Verfahren oder anderer gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen.
    4. Diese Ziffer 12 gilt auch nach Beendigung des Vertrages für fünf (5) weitere Jahre fort.
    5. Jede Partei muss alle vertraulichen Informationen (einschließlich aller Duplikate) unverzüglich vernichten, löschen oder an die andere Partei zurückgeben, wenn die andere Partei dies nach Beendigung des Vertrages verlangt.
  4. Vertragsänderung

Seatrac behält sich das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. In diesem Fall werden die Änderungen erst dann Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesen Änderungen zustimmt. Hierfür genügt es, dass Seatrac die neue Fassung der AGB dem Kunden per E-Mail übermittelt und dieser den Änderungen nicht binnen vier Wochen widerspricht, worauf Seatrac den Kunden bei Übersendung der AGB nochmals ausdrücklich hinweisen wird.

  1. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde, auch gegenüber der Vergütung, nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag geltend machen und nur soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Aufrechnungsrecht, auch gegenüber der Vergütung, steht dem Kunden nur für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zu.

  1. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit
    1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
    2. Soweit in dieser Vereinbarung nicht anders geregelt, ist Erfüllungsort für alle Zahlungs- und sonstigen Pflichten der Sitz von Seatrac. 
    3. Für alle aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand am Sitz von Seatrac. Seatrac ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden oder einem sonst zuständigen Gericht zu klagen.
    4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist.

Stand: Juli 2020